Bitte beachten Sie:

Es besteht keine Maskenpflicht mehr.

Allerdings bitten wir BesucherInnen mit Erkältungssymptomen zur Rücksichtnahme auf schwerkranke PatientInnen, die Praxis nur mit Maske zu betreten.

eRezept

Wir sind verpflichtet das Elektronische Rezept für die Rezeptverordnung einzuführen. 

Was bedeutet dies für Sie als Kassenpatient*in?

Ohne die Vorlage der Krankenversicherungskarte in dem laufenden Quartal können wir keine Verschreibungen mehr durchführen. 

➡ Erst dann können wir die Rezepte elektronisch erstellen und signieren! 

✓ Einen Werktage nach Ihrer Rezeptbestellung können Sie Ihr Rezept unter Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in Ihrer Apotheke einlösen. Nehmen Sie immer die Versicherungskarte in die Apotheke mit. Sie werden kein Rezeptformular in Papierform mehr erhalten. 

✓ Weitere (Kassen-)Wiederholungsrezepte im selben Quartal können Sie nach vorheriger Bestellung bei uns nach 1 Werktag mit Ihrer Versichertenkarte direkt in der Apotheke einlösen, ohne ein Rezeptformular in unserer Praxis abzuholen. 

Einmal ausgestellte E-Rezepte können nicht mehr geändert werden. Daher bitte wir bei Ihrer Bestellung um exakte Angabe welche Medikamente Sie benötigen. 

✓ Auch über die entsprechende App „E-Rezept für Deutschland“ auf Ihrem Handy könnten Sie das Rezept in der Apotheke einlösen. 

Das Faxen von Rezepten in die Apotheke ist nicht mehr möglich. 

Das Elektronische Rezept gibt es zunächst nur für Medikamente, nicht für Privatrezepte, BG Rezepte, Hilfsmittel und andere Verordnungen. Dies soll in den nächsten Jahren erfolgen. 

Am 6.3.2024 hat uns die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt, dass das hausärztliche Budget plötzlich aufgebraucht ist und die Hausärzte in BW damit rückwirkend seit September die von uns erbrachten Leistungen nicht mehr voll erstattet bekommen.

Stellen Sie sich einmal vor: Sie haben im letzten halben Jahr bei einem sehr hohen Arbeitsaufkommen dauerhaft sehr viel mehr als Ihre Regelarbeitsleistung erbracht und bekommen nun rückwirkend dafür nur noch einen Teil Ihres Lohnes. Was würden Sie tun?

Diese Tatsache stellt uns vor die schwierige Frage, wie wir als Hausarztpraxis die seit bald 50 Jahren besteht, weiterhin die bislang von uns erbrachten Leistungen für unsere PatientInnen erbringen und dabei wirtschaftlich überleben können.

Wir möchten Sie gerne auch in Zukunft hausärztlich so betreuen wie Sie es von uns gewohnt sind.

Um uns dies zu ermöglichen, bitten wir Sie sich bei uns in das Hausarztprogramm einschreiben zu lassen. 

Dieses Honorar wird auch tatsächlich vergütet.       Damit sichern Sie sich eine gleichbleibende Behandlung und unser Fortbestehen.

Wir bitten um Ihre Unterstützung!

Sprechen Sie uns an!

Ihr Praxisteam Dr. Hausser

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